Albrecht Daniel Thaer in Möglin

Der Landwirt und Arzt Albrecht Daniel Thaer (1752 – 1828) zählt zu den bedeutendsten Begründern der modernen Landbauwissenschaften im deutschen Sprachraum. Mit seinem Hauptwerk „Grundsätze der rationellen Landwirthschaft“ (1809 – 1812) entwickelte er das in seinen Grundzügen noch heute gültige System der Landbauwissenschaften und realisierte die Einheit zwischen den aufstrebenden Naturwissenschaften und der bis dahin fast ausschließlich empirisch betriebenen Landwirtschaftslehre.

Das von ihm 1802 in Celle gegründete landwirtschaftliche Lehrinstitut und besonders die spätere Königlich Preußische Akademie des Landbaues in Möglin (eröffnet 1806) bildeten mit ihrer Wissenschaftsorganisation und ihrem Lehrprogramm das Vorbild für das Entstehen zahlreicher agrarischer Hochschuleinrichtungen im In- und Ausland. 
Thaer war auch an den Preußischen Agrarreformen nach dem Oktoberedikt von 1807 beteiligt: Auflösen der starren Ständeordnung, Beseitigung der bäuerlichen Erbuntertänigkeit, Bauernbefreiung, Beginn der kapitalistischen Entwicklung in der Landwirtschaft. Mit der „Bauernbefreiung“ konnten die bisher abhängigen Bauern über 20 Millionen Hand- und annähernd 7 Millionen Spanndiensttage ablösen. Das hieß, sie waren nicht mehr verpflichtet, unentgeldlich auf den Gütern und Domänen zu arbeiten. Aber sie mussten dafür etwa 32 Millionen Taler zahlen und 400 000 ha Land abtreten. Damit wurden die Großbetriebe ökonomisch gestärkt.


Thaer kam 1804 nach Möglin und kaufte das dortige Rittergut. Heute steht das Ensemble als Gedenkstätte für Thaer unter Denkmalschutz: Hofanlage, Gutshaus, Inspektorenhaus, Gutspark mit Thaer-Büste und Thaer-Grab. Die Fördergesellschaft Albrecht Daniel Thaer e.V. betreibt in einem Neubau in der Dorfmitte 



eine Ausstellung über Thaer, seine Herkunft, sein Werk und seine Zeitgenossen. Diese Ausstellung war ursprünglich im Inspektorenhaus untergebracht.

Dieses Ausstellungsgebäude wurde für Ende 2007 vom Geschäftsführer des Thaerhofes gekündigt, einem Immobilienhändler und Friedhofsgärtner aus Bielefeld. In der benachbarten Kirche ist die Ausstellung „200 Jahre Thaer in Möglin“ zu sehen. Die Büste im Park stammt aus dem Jahr 1978. Das Grab wurde 2003 aus Anlass des 175. Todestages saniert. 
Das heutige Aussehen der Hofanlage und des Parks ist ein typisches Beispiel dafür, wie durch verfehlte Privatisierungspolitik der Treuhand und ihrer landwirtschaftlichen Nachfolgerin, der BVVG, die Entwicklung blockiert werden kann. 


Möglin, gelegen am östlichen Rand des Barnim, ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht zu erreichen. Aber es wird durch den Fontane-Wanderweg und den Radwanderweg von Strausberg zur Oder an den regionalen Tourismus angeschlossen. Ein Teil des Wanderwegs ist die Verbindungsstraße zwischen Möglin und Reichenow. Mit den alten Kopfulmen



 lässt sich dort eine alte Bewirtschaftungsweise demonstrieren. Der Austrieb der Ulmen wurde regelmäßig beschnitten, geschneitelt. Dicke bzw. dünne Äste dienten als Bau- bzw. Brennholz. Die Blätter kamen frisch oder getrocknet (Blattheu) als Viehfutter zum Einsatz. 


Öffnungszeiten der Ausstellung:
April bis September
Donnerstag bis Sonntag 11.00 bis 17.00
Oktober bis März
Dienstag bis Freitag 10.00 bis 16.00


Bitte die aktuellen Öffnungszeiten bestätigen lassen unter 033456-35164.


Weiterführende Informationen:
www.albrecht-daniel-thaer.org
Albrecht Daniel Thaer in Brandenburg und Berlin, Agrarhistorischer und kulturhistorischer Reiseführer. Findling-Verlag, ISBN 3-933603-28-5, 9,50 €

Information vs. Polemik

Sehr geehrte Franziska,
Danke für den in langen Auszügen informativen und gut recherchierten Artikel.

Ich komme jedoch nicht umhin, mich über die hier eingeflossene Polemik, die nicht durch einen verständlichen oder nachvollziehbaren Informationsgewinn zu erklären ist, zu wundern.

Sie schreiben:

„Dieses Ausstellungsgebäude wurde für Ende 2007 vom Geschäftsführer des Thaerhofes gekündigt, einem Immobilienhändler und Friedhofsgärtner aus Bielefeld.“

Richtig ist, dass die Ausstellungsgebäude, welches dem Förderverein mietfrei (!) durch den Thaerhof zur Verfügung gestellt wurde gekündigt und inzwischen von diesem geräumt ist. Angestrebt wurde durch den Thaerhof, der Fördergesellschaft die Nutzung auch weiterhin zu ermöglichen. Eine Kündigung wurde erst nach dem Scheitern der Verhandlungen, die sich über mehr als 3 Jahre hingezogen haben, ausgesprochen.
Der einzige Punkt, der zu dem Scheitern geführt hat, ist das durch den Vermieter gefordert wurde, das man sich beiderseits in der Öffentlichkeit nicht negativ durch falsche Aussagen zueinander äußert.
Diese nunmehr als vertragliche Zusicherung einer in meinem persönlichen Werteverständnis (du sollst nicht Lügen!) schon aus sich selbst heraus erklärenden und legitimierte Forderung, wurde durch die Fördergesellschaft abgelehnt, da man sich keinem "Maulkorberlass" aufzwingen lassen würde.
Wie nun die Ablehnung der Forderung nach einem ehrlichem Umgang zu bewerten ist überlasse ich jedem selbst.
Fakt ist, das dieses dazu führt, dass durch öffentliche Fördermittel inzwischen ca. 450.000€ für den Umbau eines bestehenden Gebäudes aufgebracht wurden und weitere Mittel langfristig fließen.

Des weiteren, kann ich den Informationsgehalt der Aussage „einem Immobilienhändler und Friedhofsgärtner“ zum einen nicht entdecken, zum anderen ist dieses so auch nicht richtig.

Ja, mein Vater war (er ist inzwischen verstorben) Gärtnermeister.
Es ist auch richtig, dass zu dem damaligen Betrieb meiner Eltern (dieser ist schon vor mehr als 25 (!) Jahren veräußert worden), auch zwei Friedhöfe gehörten. Darüber hinaus jedoch auch 2 Blumenläden, ein Gartencenter und eine Gärtnerei. Die Betreuung der Friedhöfe machte demnach nur einen kleinen Teil des Tätigkeitsspektrums aus.

Richtig ist demnach, das mein Vater Gärtnermeister war und das dieses ihn gerade zur, von ihm eigentlich nicht angestrebten oder gewünschten Betriebsführung, qualifizierte.

Gänzlich Falsch ist hingegen, das mein Vater „Immobilienhändler“ war.
Laut Definition ist ein „Immobilienhändler = eine im Immobilienhandel tätige Personen“. Dieses war mein Vater nicht. Er war als persönlich haftender Gesellschafter für 3 Kommanditgesellschaften auf Aktien und als Geschäftsführer von 4 GmbH tätig. Von diesen 7 Gesellschaften hat sich eine GmbH neben ihrer Hauptaufgabe der Objekt- und Mietverwaltung u.a. auch mit dem Verkauf von eigenen Bestandsimmobilien beschäftigt.

Ich komme demnach nicht umhin, diese Aussagen zu meinem Vater als nur despektierlich und polemisch zu bewerten, da sie weder dem Inhalte, noch dem Informationsgehalt nach richtig im Wortsinne sind. Der Sinn ergibt sich nur durch eine tendenziöse Nutzung mit einem manipulativen und desinformativen Charakter.

Im weiteren schreiben Sie:

„Das heutige Aussehen der Hofanlage und des Parks ist ein typisches Beispiel dafür, wie durch verfehlte Privatisierungspolitik der Treuhand und ihrer landwirtschaftlichen Nachfolgerin, der BVVG, die Entwicklung blockiert werden kann.“

Ich gehe davon aus, dass Ihnen als Mitarbeiterin (sollte Sie keine sein, entschuldige ich mich ausdrücklich für diese sich mir hier aufdrängende Annahme) der Fördergesellschaft bekannt ist, dass die Fördergesellschaft an der Gestaltung des Verkaufes aktiv beteiligt war.
Sie war lange Zeit selbst Gesellschafterin der Thaerhof Möglin Agrar GmbH und hat somit die Entwicklung auch mitbestimmt.
Weiterhin gehe ich davon aus das Ihnen bekannt ist, welchen aktiven Anteil gerade die Fördergesellschaft an der Staknation der Entwicklung durch Blockade (z.B. 3 Jahre bis zur Zustimmung der Umstellung ihres Anteiles von D-Mark auf €uro), Lobbyismus (z.B. Verbot der Unterbringung von Schülern der Waldorfschulen, durch Anzeige und aktive Einflussnahme bei der Gemeinde) und öffentliche Meinungsmache (siehe hierzu diverse Artikel und Aussagen in den öffentlichen Sitzungsprotokollen der Fördergesellschaft) hat.

Abschließend möchte ich nochmals den Wunsch meines Vaters wiederholen:

Wir wünschen uns von den Beteiligten eine offene, ehrliche und an der Sache ausgerichtete Kommunikation. Sie soll die Basis sein für eine für alle Seiten förderliche Kooperation.

Gerade in diesem Sinne möchte ich meinen Kommentar und den sich hieraus sicherlich selbst erschließende Wunsch sich nicht miteinander beschäftigen zu müssen, sondern diese Zeit und Kraft für die Lösung einzusetzten, verstanden wissen.

Mit freundlichen Grüßen,
André Specht

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MfG, André Specht