Die älteste Nachricht über den Aufenthalt von Juden stammt aus dem Jahr 1448. Der Bürgermeister und Rat der Stadt Cottbus baten den Kurfürsten Friedrich II (1412 - 1471) den bereits in der Stadt lebenden Juden Jordan ein Wohnrecht zu ermöglichen. Der Landesherr stellte ihn daraufhin unter seinen Schutz. Dem folgte in den darauffolgenden Jahrzehnten die Ansiedlung weiterer jüdischer Familien.
Als es im Jahr 1510 in der osthavelländischen Gemeinde Knoblauch zu einem, Juden unterstellten Hostiendiebstahl kam, waren die auch, mittlerweile zu Sachsen gehörenden Juden der Stadt Cottbus von den Verfolgungen betroffen. All die Juden, die nicht vom Feuertod betroffen waren, mußten den Kreis verlassen.
Kurfürst Joachim der II erkannte den bedeutenden Anteil der Juden am Handel und verkündete 1539, daß Juden mit sofortiger Wirkung wieder Zutritt zu seinen Landen, d.h. der Kurmark bekommen. Allerdings versuchten erst 1692 wieder Juden in Cottbus zu leben. Auf der Grundlage eines Ediktes von 1671, in dem der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620 - 1688) die Aufnahme von 50 jüdischen Familien, die Wien nach judenfeindlichen Ausschreitungen verlassen mußten, genehmigte, beantragten sie ein Schutzprivileg für Cottbus. Dieser Status hatte, über die Voraussetzung für eine Ansiedlung, jedoch nur formalen Charakter, einen Schutz vor Übergriffen und Progromen bot er nicht. Allerdings versuchte auch der Magistrat der Stadt immer wieder, den Handel treibenden Juden z.B. mit nachträglich aufgelegten Steuern eine Ausübung ihres Gewerbes zu erschweren.
1740 wurden Frau Kayala Israel Pinkussin, ihr unverheirateter Bruder, sowie ihr Schwager mit seiner Familie in Cottbus amtlich registriert.
Aufgrund starker Diskriminierungen ließen sich erst zwischen 1806 und 1815 drei weitere jüdische Familien in der Stadt nieder. Sie fanden allerdings keine Glaubensbrüder mehr vor. Diese waren entweder verstorben oder zum Christentum übergetreten. Da Cottbus zu diesem Zeitpunkt zu Sachsen gehörte, galt in der Stadt der von Friedrich Wilhelm 1812 eingebrachte Erlaß zur
„Gleichstellung aller in den preußischen Ländern damals sich befindlichen eingesessenen Juden“ erst ab 1815 formal. Allerdings ist zu bemerken, daß es oftmals an Interesse mangelte, die 1772 erlassene sächsische Judenordnung, die eine Ansiedlung nur in Dresden und Leipzig erlaubte, konsequent durchzusetzen.
Diese Dikrete schützten, auch nach dem Cottbus wieder zu Preußen gehörte, nicht vor behördlicher Willkür und Schikanen. Ansprüche von Juden hinsichtlich einer Gleichstellung mit BürgerInnen christlichen Glaubens wurden in der Regel zu ihren Ungunsten entschieden.
Die erste Betstube befand 1811 sich im Hinterhaus eines Tuchmachers, an der Mauerstraße und ist heute überbaut durch das Rathaus am Neumarkt.
1814 lebten 17 JüdInnen in Cottbus
Mit dem Jahr 1816 und der Zugehörigkeit zu Preußen, wuchs auch die jüdische Gemeinde langsam. Erst eine 1845 erlassenen Gewerbeordnung ermöglichte eine uneingeschränkte Niederlassung, verhinderte aber ebenfalls eine andauernde wirtschaftliche Diskriminierung mit einer endlos scheinenden Bürokratie nicht. Probleme gab es allerdings kaum noch, wenn die Familienoberhäupter die Staatsbürgerschaft beantragt hatten und diesem stattgegeben wurde. So konnten jüdische Kinder städtische Schulen weitestgehend problemlos besuchen.
Im Jahr 1847 wurde von den Juden der Stadt und ihrer Umgebung beschlossen, die Bildung einer Jüdischen Gemeinde mit Kooperationsrechten in Angriff zu nehmen. Die Regierung des Bezirkes Frankfurt / Oder beauftragte am 26.12.1847 den Magistrat der Stadt Cottbus, die Bildung einer Synagogen - Gemeinde zu ermöglichen. Zu ihr sollten die Juden der Kreise Cottbus, Luckau, Calau und Spremberg gehören. Erst 1853 wurde die Gründung einer Synagogen - Gemeinde wieder forciert. Koordinationsschwierigkeiten führten dazu, daß wiederum drei Jahre vergehen mußten, bevor die Wahl des Vorstandes der
Gemeinde vollzogen wurde. 1858, nach mehrmaligen Änderungen des Status durch die Regierung galt die Gemeinde als gegründet. 1866 gehörten ihr 31 Personen an, 1902 waren er bereits 90 Mitglieder.
Als Friedhof wurde zwischen 1817 und 1918 ein erworbenes Gelände in der Dresdener Straße genutzt, welcher dann aus Platzmangel keine neuen Gräber mehr aufnehmen konnte. Er wurde 1945 bei einem Bombenangriff zerstört und 1947, auf einen Antrag des Stadtgartenamtes in eine Parkanlage mit Gedenkstein umgewandelt. Bereits seit 1916 versuchte die, mittlerweile auf ca. 400 Mitglieder angewachsene Gemeinde am Rande des Südfriedhofes im Stadtteil Madlow einen israelitischen Friedhof zu errichten. Am 31.08.1916 stimmte die Stadt Cottbus dem Antrag im Austausch mit einer 5141 qm großen Fläche im Madlower Wald zu. Der Frau des Stadtverordneten und Vorsitzenden der Fortschrittlichen Volkspartei, Justizrat Abraham Ludwig Hammerschmidt setzte die Gemeinde hier ein Denkmal.
Ab 1862 sammelte die Gemeinde Geld, um ein Grundstück zu Bau einer Synagoge zu erwerben, im Jahr 1892 begannen die Planungen der Gemeinde eine Synagoge in Cottbus zu bauen, Gestalt anzunehmen. Unterstützung fand sie dabei von dem fortschrittlich eingestellten Oberbürgermeister Paul Werner. Sie konnte am 16.09.1902 in der Jahrstraße 5 eingeweiht werden. An diesem Ort befindet sich heute das Kaufhaus Galeria Kaufhof. 1988 wurde an der Westseite eine Tafel zur Erinnerung angebracht.
In der sog. Reichsprogromnacht am 09.11.1938 wurde sie gestürmt und angezündet. Die Feuerwehr war zwar vor Ort, achtete aber nur darauf, daß das Feuer nicht auf die umliegenden Gebäude übergriff. Die Reste wurden später gesprengt, beseitigt und der freigelegte Giebel des Nachbarhauses wurde übermalt. In dieser Nacht wurde außerdem der Jüdische Friedhof in der Dresdener Straße geschändet, das Elektrogeschäft Grünbaum in der Kaiserstraße (heute Breidscheidstr.) / Ecke Tiegelgasse wurde geplündert und brannte aus. Die Haushaltswaren-, Leder- und Schuhgeschäfte in der Burgstraße wurden zerstört. Die Villa des Fabrikanten Bram / Samson brannte. Die Lederhandlung in der Wallstraße und weitere Geschäfte in der Bahnhofsstraße, der Lausitzer Straße, der Bismarkstraße (heutige Wernerstraße) wurde überfallen. Darüber hinaus drang der Mob in Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen ein. Die angetroffenen JüdInnen wurden mißhandelt und / oder verhaftet. Letzteres betraf 30 Personen, hauptsächlich wohlhabendere Männer, die alle nach Sachsenhausen deportiert wurden. Nach dem viele der Verhafteten ihr Vermögen dem deutschen Staat überschrieben hatten, wurden einige von ihnen schwer mißhandelt entlassen.
Bereits im Jahr 1933 begann die systematische Ausbeutung, Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung jüdischer BürgerInnen in Deutschland. Allein in diesem Jahr wurden 315 Gesetze und Verordnungen zu ihrer Entrechtung erlassen. Desweiteren gründete sich ebenfalls 1933 die ausschließlich für sog. „Judenangelegenheiten“ zuständige Ortspolizeibehörde Cottbus VI³.
Am 31.03.1933 erschien im „Cottbuser Anzeiger“ der Boykottaufruf „Wer beim Juden kauft, ist ein Verräter am deutschen Volke“, der neben Lebensmittelläden auch sämtliche Büroräume jüdischer Rechtsanwälte, die Niederlassungen jüdischer Ärzte, Tuchversandgeschäfte etc. betraf und ab dem 01.04. 1933 gelten sollte. Darüberhinaus wurden zahlreiche Einbürgerungen, die zwischen 1918 und 1933 erfolgt waren, rückgängig gemacht. Die Betroffenen wurden zur Ausreise und zur Zahlung der damit verbundenen „Reichsfluchtsteuer“ gedrängt. Nicht zuletzt wurden jüdische Beamte, Ärzte, Studenten, Angestellte etc. gekündigt. Eine Erlaubnis für Marktstände wurde eingezogen oder nicht mehr verlängert.
Am 14.12.1936 erfolgte die Polizeiverordnung über die „Feststellung der Wahlberechtigten“ aller ansässigen „reichsdeutschen Nichtarier“ und sogenannten „Mischlinge“. Daraufhin wurde der damalige Vorsteher der Synagogengemeinde, Georg Schlesinger von der Ortspolizeibehörde aufgefordert, eine Liste mit sämtlichen Mitgliedern der Gemeinde und ihrer Verwandten zu erstellen. Laut dieser Liste lebten zum damaligen Zeitpunkt 334 jüdische BürgerInnen in Cottbus, 87 Kinder, 128 Frauen, 119 Männer und 98 Menschen ohne deutschen Pass. Sie müßten sich im Wahlamt einfinden und einen Fragebogen ausfüllen.
Im Februar 1937 lebten 499 JüdInnen in Cottbus, viele von ihnen waren aus den umliegenden Gemeinden nach Cottbus geflohen, da sie darauf hofften, in einer größeren Stadt anonymer leben zu können. Gleichzeitig lief eine, von der Regierung gewollte Auswanderungswelle, unter Zahlung der geforderten „Reichsfluchtsteuer“ und einhergehend mit Zwangsenteignungen von Häusern, Geschäften, Fabriken... So emigrierten am 01.10.1936 34 JüdInnen, hauptsächlich nach Südafrika und Brasilien. Dies war verbunden, mit einem immensen bürokratischen Aufwand, der immer wieder neue Unterlagen und Bescheinigungen anforderte. Nicht selten wurden AntragsstellerInnen vor Aushändigung ihres Visums oder Passes abtransportiert.
Am 28.10.1938 wurden aus Cottbus mindestens 38 JüdInnen polnischer Herkunft abgeschoben.
Im Juni 1939 lebten 162 JüdInnen in der Stadt. Ihnen standen ca. 50 bis 60 Wohnungen zur Verfügung, 10% davon hatten keine Kochgelegenheiten, nur zwei ein Bad.
Es wurden weitere Diskriminierungen durchgesetzt: das tragen des Judensternes wurde zur Pflicht, die jüdische Bevölkerung wurde gezwungen, in sogenannten „Judenhäusern“ zusammenzuleben. In Cottbus befanden sich diese in der Münzstraße 42, Rossstraße 27, Kaiserstraße 5 (ausschließlich für alte Menschen), Mühlenstraße 37, Dresdener Str. 55 und Wallstraße 9. Zwangsarbeit und der systematische Abtransport in Konzentrations- und Vernichtungslager standen an der Tagesordnung.
Am 06.05.1940 erfolgt von der Gestapo in Frankfurt / Oder ein Rundschreiben welches besagt:
1. Die Auswanderung sei auch trotz des begonnenen Krieges verstärkt zu betreiben, aber keine „wehr- und arbeitsfähigen Juden“ ins europäische Ausland und auf keinen Fall ins europäische Feindesland auswandern dürfen.
2. Eine Auswanderung nach Israel aus außenpolitischen Gründen unerwünscht sei.
Wahrscheinlich der Cottbuser Oberbürgermeister antwortete der Gestapo am 23.05.1940, daß nach Ausbruch des Krieges nur zwei Personen ausgewandert seien, eine nach Argentinien, die zweite nach Spanien. Seit 1936 hatten mehr als 2/3 der ansässigen Cottbuser JüdInnen das Land verlassen, der verbleibende Rest versuchte es zwar, allerdings gelang es aus Mangel an Geld und / oder Kontakten nicht.
1942 lebten nur noch sehr wenige JüdInnen in Cottbus, sehr zurückgezogen und auf die Hilfe einiger Weniger angewiesen.
12 von ihnen, d.h. zwei oder drei Familien mit ihren Kindern, erlebten 1945 die Befreiung. Sogenannte „Mischehen“ hatten sie vor der Deportation geschützt. Es ist nicht bekannt, daß jemand im Untergrund überleben konnte.
Aufgrund mangelnder Unterlagen über das Schicksal der meisten JüdInnen, kann die folgende Aufzählung nur beispiel- und vorallem bruchstückhaft bleiben:
· 1933 nahm sich der jüdische Kinderarzt Gustaf Matzdorf gemeinsam mit seiner Frau das Leben. Die Häuser in denen sie zur Miete wohnten bzw. ihre Praxis hatten, und die ebenfalls in jüdischem Besitz waren, gingen Ende der 30er Jahre in städtischen Besitz über.
· 1933 wanderte ein Mitinhaber des Modehauses Brunner & Schieser, der in der Bahnhofstraße 49 wohnte, nach Israel oder Bolivien aus.
· Dem amerikanischen Ozeanüberquerer Levin, der 1927 in der Nähe von Cottbus notlanden mußte, wurde seine zu diesem Zeitpunkt verliehene Ehrenbürgerwürde wieder aberkannt
· 1938 wurden die Häuser Bahnhofstraße 77 und Kaiser Wilhelm Platz 55 zwangsenteignet. Das Haus in der Bahnhofstraße 77 wurde 1899 im Auftrag des Kaufmannes Salomon Neumann erbaut. 1910 übernahm es Emil Neumann, vermutlich sein Sohn. Mitte der Zwanziger Jahre erwarben sie außerdem das Grundstück der konkursen Tuchfabrik am Kaiser Wilhelm Platz und bezogen es. das Haus in der Bahnhofstraße wurde vermietet.
· Der Möbelfabrikant Ludwig Friede mußte seine Firma und sein Anfang der 20er Jahre in der Bahnhofstraße 55 erworbenes Haus und Grundstück ebenfalls aufgeben.
· Am 30.06.1939 konnten Samuel Neumann und Curt Jablonsky, wohnhaft in der Spremberger Straße 8, nach Chile auswandern.
· Margot Grünbaum konnte nach Argentinien auswandern.
· Der Zahnarzt Fritz Brühl, wohnhaft in der Lessingstraße 6, emigrierte am 18.04.1939 nach Shanghai, seine Frau zog bis zu ihrer Ausreise zu ihren Eltern nach Berlin
· Der Tuchfabrikant Ernst Frank und seine Frau Carla, geborene Grünbaum, wandern nach Manchester aus.
· Die Schülerin Anni Fuchs, wohnhaft am Altmarkt 29 wird nach Schweden geschickt und später in ein Internat nach England. Ihre Mutter, Rosa Fuchs, wird am 27.02.1943 in Theresienstadt ermordet. Ihr geschiedener Mann, Arthur Goldstein, stirbt Ende 1942 im Ghetto Piasti bei Lublin. Sein Bruder Richard Goldstein, stirbt am 10.01.1943 in einem Internierungslager in Italien, während er auf seine Genehmigung zur Einreise nach Palästina wartet. Seine Frau Else Goldstein erreicht nach zwei Jahren Irrfahrt Palästina, nachdem ihr und ihrem Mann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt und ihr gesamtes Vermögen konfisziert wurde.
· Die Versicherungsvertreterin Charlotte Gerechter, Lessingstrasse 6 und Karoline Grünbaum, Parzellenstrasse 2 können nach England emigrieren.
· Das Ehepaar Jablonsky kann, ebenso wie Kurt Jablonsy nach Chile auswandern.
· Am 08.03.1939 wandert das Ehepaar Georg und Ruth Keilson gemeinsam mit ihrem Sohn nach Shanghai aus. Dorthin flüchten auch das Ehepaar Herrmann (Schuhmacher) und Edith Lewitt.
· Der Kaufmann Samuel Neumann floh, gemeinsam mit seiner Frau Tekla und ihrer Tochter Edeltraut nach Bolivien.
· Susi Norbert, Marienstraße 19, emigriert am 27.03.1939 zuerst nach Cuba und später in die USA.
· Lieselotte Pick, Haushaltsgehilfin, wohnhaft bei ihren Eltern in der Rossstrasse 27, emigriert nach England.
· Chaim Teichler, Spremberger Straße 37, bekommt, da er ursprünglich aus einem anderen Land kommt, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Er schafft es trotzdem am 20.08.1939 nach Montevideo auszuwandern. Frieda Teichler bekommt die Staatsangehörigkeit ebenfalls aberkannt, sie versucht nach Südamerika auszuwandern, der zuständige Beamte veranlasst mit der Begründung, daß sie in Breslau wohnt, nichts.
· Herr Israeliski und sein Untermieter Herr Liegner werden gezwungen, die gemeinsame Wohnung in der Bismarckstraße 2 aufzugeben. In ihrer neuen Bleibe erhalten sie kurz darauf ebenfalls eine Kündigung und werden gezwungen, in eins der sogenannten Judenhäuser zu ziehen.
· Nach den Pogromen am 09.November 1938 wurden u.a. Alfred und Bruno Konschewski, sowie Hans und Walter Hammerschmidt verhaftet. Von ihnen überlebte nur Hans Hammerschmidt, als einziger seiner Familie, in dem er 1939 über England nach Ecuador auswanderte. Die drei anderen starben in KZ – Haft am 19.12.1939, am 24.12.1938 und im Januar 1939
· Zwischen Februar und Oktober 1940 werden fünf jüdische BürgerInnen nach Ravensbrück und drei nach Sachsenhausen deportiert. Nähere Angaben zu ihnen lassen sich nicht finden.
· Im April 1942 wird eine größere Gruppe ins Warschauer Ghetto deportiert, u.a. Semmy Rosenthal und Frieda Glasfeld.
· Der Vorsteher der Synagogengemeinde, Georg Schlesinger, wird gemeinsam mit allen BewohnerInnen der Rossstraße 27 am 24.08.1942 nach Theresienstadt deportiert und dort wahrscheinlich ermordet. Auf dem gleichen Transport befanden sich auch die BewohnerInnen der Münzstrasse 42, unter ihnen die 90jährige Johanna B. Ihr Schicksal ist unklar, allerdings ist davon auszugehen, daß die meisten von ihnen nicht überlebten.
Quellen:
Folgende Quellen sind dem Cottbuser Stadtarchiv entnommen
- Quelle zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer
AI 12.92
AII 3.2a 12/13/14
AII 3.2b 17/22/23/24751
- Steffen Kohler; Antisemitische Pogrome der Faschisten in Cottbus; 1988
- Irene Diekmann und Julius H. Schöps; Wegweiser durch das jüdische Brandenburg, Cottbus
- Cottbuser Zeitungen: CZ 2/92; S. 23-28; CZ 2/94; S. 21-30; CZ 1/95; S. 4-16
- Rabbiner Dr. Posner; Geschichte der Juden in Cottbus (Hrsg. Zum 50. Jubiläum der Synagogengemeinde)
Aus der Geschichte der Synagogen - Gemeinde Cottbus; Arbeitsgemeinschaft Cottbus der Deutsch - Israelischen Gesellschaft (Hrsg.)